Bei der Nebenkostenabrechnung gelten klare gesetzliche Fristen — für Vermieter und Mieter. Wer sie kennt, kann sich gegen fehlerhafte oder verspätete Abrechnungen wehren. Hier erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen.
Frist 1: Wann muss die Abrechnung kommen?
Der Vermieter muss die Nebenkostenabrechnung spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zustellen (§ 556 Abs. 3 Satz 2 BGB).
Beispiel:
- Abrechnungszeitraum: 01.01.2025 – 31.12.2025
- Frist für die Zustellung: bis 31.12.2026
Kommt die Abrechnung nach dieser Frist, hat der Vermieter sein Recht auf Nachzahlung verloren. Sie müssen eine verspätete Nachforderung nicht bezahlen — es sei denn, der Vermieter kann nachweisen, dass er die Verspätung nicht zu vertreten hat (z.B. weil der Energieversorger seine Abrechnung zu spät geliefert hat).
Wichtig: Steht Ihnen ein Guthaben zu, können Sie dieses auch nach Ablauf der 12-Monats-Frist noch einfordern. Die Frist gilt nur zulasten des Vermieters, nicht zulasten des Mieters.
Frist 2: Wie lange habe ich für die Nachzahlung?
Ab Zugang der Abrechnung haben Sie 30 Tage Zeit, eine Nachzahlung zu leisten. Das gilt auch dann, wenn Sie Fehler vermuten.
Tipp: Es empfiehlt sich, die Nachforderung unter Vorbehalt zu zahlen. Ein Vermerk wie „Zahlung unter Vorbehalt der Prüfung" auf der Überweisung sowie ein kurzes Begleitschreiben an den Vermieter sind empfehlenswert:
„Sehr geehrte/r [Vermieter], die Nachzahlung in Höhe von [Betrag] überweise ich fristgerecht unter dem Vorbehalt der vollständigen Prüfung der Abrechnung. Ich behalte mir die Rückforderung zu viel gezahlter Beträge ausdrücklich vor."
So wahren Sie Ihre Zahlungspflicht, ohne auf Ihr Prüfrecht zu verzichten.
Frist 3: Wie lange kann ich widersprechen?
Die Einwendungsfrist für Mieter beträgt 12 Monate ab Zugang der Abrechnung (§ 556 Abs. 3 Satz 5 BGB). Innerhalb dieser Frist können Sie:
- Einzelne Positionen beanstanden
- Belegeinsicht verlangen (§ 259 BGB)
- Eine korrigierte Abrechnung einfordern
- Zu viel gezahlte Beträge zurückfordern
Nach Ablauf der 12 Monate verfällt Ihr Recht — unabhängig davon, ob die Abrechnung tatsächlich fehlerhaft war.
Tipp: Es ist ratsam, sich die Frist sofort im Kalender zu notieren, sobald die Abrechnung eingeht. Ein Puffer schadet nicht — im Zweifel lieber zu früh als zu spät prüfen.
Alle Fristen auf einen Blick
| Frist | Dauer | Rechtsgrundlage | Für wen? |
|---|---|---|---|
| Abrechnungsfrist | 12 Monate nach Abrechnungszeitraum | § 556 Abs. 3 S. 2 BGB | Vermieter |
| Zahlungsfrist Nachzahlung | 30 Tage ab Zugang | § 271 BGB | Mieter |
| Einwendungsfrist | 12 Monate ab Zugang | § 556 Abs. 3 S. 5 BGB | Mieter |
| Guthaben einfordern | 3 Jahre (Verjährung) | § 195 BGB | Mieter |
Schon gezahlt? Geld zurückfordern ist möglich
Ein weit verbreiteter Irrtum: „Ich habe die Nachzahlung überwiesen, jetzt ist es zu spät." Das stimmt nicht. Zahlung und Widerspruch sind rechtlich getrennt.
Solange Sie innerhalb der 12-monatigen Einwendungsfrist sind, können Sie Fehler beanstanden — unabhängig davon, ob Sie bereits gezahlt haben. Der Schlüssel: Die Nachforderung am besten immer unter Vorbehalt zahlen. Damit signalisieren Sie, dass Sie sich die Rückforderung vorbehalten.
Wird die Abrechnung korrigiert, steht Ihnen der zu viel gezahlte Betrag als Rückforderungsanspruch nach § 812 BGB zu. Dieser verjährt erst nach 3 Jahren (§ 195 BGB). Details und ein Muster finden Sie in unserem Artikel Widerspruch: Muster, Fristen & Anleitung.
Sonderfälle: Wenn es kompliziert wird
Abrechnungszeitraum weicht vom Kalenderjahr ab:
Der Abrechnungszeitraum muss nicht dem Kalenderjahr entsprechen. Ist im Mietvertrag z.B. April bis März vereinbart, verschiebt sich die Abrechnungsfrist entsprechend.
Mieterwechsel während des Abrechnungszeitraums:
Bei Ein- oder Auszug während des Jahres werden die Kosten anteilig berechnet. Sie zahlen nur für die Monate, in denen Sie tatsächlich Mieter waren.
Nachträgliche Korrektur durch den Vermieter:
Der Vermieter darf eine bereits zugestellte Abrechnung innerhalb der 12-Monats-Frist korrigieren — allerdings nur zulasten des Mieters, nicht zu dessen Gunsten nachträglich zu seinen Ungunsten abändern, wenn die Frist bereits abgelaufen ist.
Fristen einhalten — Fehler finden lassen
Die wichtigste Erkenntnis: Die Uhr tickt ab dem Tag, an dem Sie die Abrechnung erhalten. Je früher Sie prüfen, desto mehr Zeit bleibt für einen erfolgreichen Widerspruch.
NeKo Check prüft Ihre Abrechnung innerhalb von 24 Stunden und liefert bei Fehlern ein fertiges Widerspruchsschreiben — so verpassen Sie keine Frist.
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Häufig gestellte Fragen
Wann muss ich die Nebenkostenabrechnung erhalten?
Spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums. Bei einem Abrechnungszeitraum Januar bis Dezember 2025 muss die Abrechnung bis spätestens 31. Dezember 2026 bei Ihnen eingehen.
Was passiert, wenn die Abrechnung zu spät kommt?
Nachforderungen des Vermieters verfallen — Sie müssen nicht nachzahlen. Ein Guthaben steht Ihnen aber trotzdem zu. Der Vermieter verliert nur sein Recht auf Nachzahlung, nicht Sie Ihr Recht auf Erstattung.
Wie lange habe ich Zeit für den Widerspruch?
12 Monate ab Zugang der Abrechnung. Diese Frist ist unabhängig von der Abrechnungsfrist des Vermieters.
Muss ich die Nachzahlung sofort leisten?
Innerhalb von 30 Tagen ab Zugang der Abrechnung. Bei Verdacht auf Fehler empfiehlt es sich, unter Vorbehalt zu zahlen und parallel zu widersprechen.
Kann der Vermieter die Vorauszahlung einfach erhöhen?
Nur auf Basis der letzten Abrechnung und nur in angemessener Höhe. Eine Anpassung ohne Abrechnung ist unwirksam. Ein genauer Blick auf die Berechnung kann sich lohnen.